Kosten
einer Psychotherapie

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den Krankenkassen getragen. Ich orientiere mich als approbierter Psychologischer Psychotherapeut mit Eintrag in das Ärzteregister der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) an der Gebührenordnung für Psychotherapeut_innen (GOP), die auf die Gebührenordnung für Ärzt_innen (GOÄ) verweist. Seit dem 01.07.2024 wurden neue Empfehlungen zur Abrechnung durch die Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeut_innenkammer, Verbände der privaten Krankenkassen, sowie Behilfen von Bund und Ländern ausgesprochen. Dies hat vor allem zur Folge, dass Zuzahlungen von PatientInnen wie sie durch Honorarvereinbarungen üblich waren nun in der Regel nicht mehr stattfinden werden. Seit 1996 ist erstmalig eine Anpassung der Sätze durch „neue“ Analogziffern in der Abrechnung eingeführt worden.
Es gibt bezüglich der Kosten (auch Ablauf und Übernahme von Kosten) Unterschiede, ob man gesetzlich oder privat krankenversichert, bei der Beihilfe oder anderen Kostenträgern angegliedert ist. Die hier genannten Kostenaufstellungen gelten für den Bereich der privaten Psychotherapiepraxen, die keinen Versorgungsauftrag der Krankenkassen haben (Kassensitz) und demnach nicht nach EBM (gesetzlich), sondern nach der GOP abrechnen (privat). Sollten Sie gesetzlich krankenversichert sein finden Sie unten im Reiter Hinweise zum Kostenerstattungsverfahren. Ich berate Sie gerne diesbezüglich. Schreiben Sie mir ein E-Mail. Der hier beschriebene Ablauf gilt zunächst für Private Krankenversicherung.
Angabe häufger Ziffern in der Verhaltenstherapie:
Sprechstunde: GOP 2 x 812a (je 25 min / 67,03 Euro. In der Regel 2×25 = 50 Min.) je Sitzung = 134,06 Euro
Probatorik: GOP 870 + 801a (so genannte Probesitzungen, inkl. psych. Befund, 2-5 Sitzungen) je Sitzung = 100,55 + 33,52 = 134,07 Euro
Biographische Anamnese: GOP 860/860a + 801a = 123,34 + 33,52 = 156,86 Euro
Vertiefte Exploration: GOP 807a (einmalig) = 53,62 Euro
Psychologisch Diagnostisches Interview, Testbatterien: GOP 855a, jeweils = 75,75 Euro
Einleitung / Verlängerung Psychotherapie: GOP 808 = 53,52 Euro
Bericht an Gutachter: GOP 85a (wenn notwendig), je Stunde; zzgl. Seiten, Ausdruck = 67,03 Euro
Akuttherapie (bis 12 x), Kurzzeittherapie (bis 24 x) GOP 2 x 812a + 801a (s.o.) je Sitzung = 134,06 + 33,52 = 167,58 Euro
Gruppenkurzzeittherapie: GOP 2 x 812a (s.o.) je Sitzung = 134,06 Euro
Langzeittherapie (bis zu 60 x): GOP 870 + 801a (s.o.) je Sitzung = 100,55 + 33,52 = 134,07 Euro
Eingehendes therapeutisches Gespräch: GOP 804a = 20,11 Euro
Alle Sätze sind hier mit nicht gesteigerten, regulären Sätzen (1.8/2.3-fach) dargelegt. Nur bei komplexen Behandlungen und erhöhten Anforderungen kann sich der Satz für Sitzungen bis zu einem 3.5-fachen Satz erhöhen, so wie es die GOP vorsieht (unten ist ebenso ein Link zu den Satzungen zu finden). Für eine Einzelsitzung in der Langzeittherapie kann dies dann z. B. 186,52 Euro bei einem 3.5-fachen Steigerungssatz bedeuten. Es kann in solchen einzelnen Fällen der Steigerung für Sie zu Zuzahlungen kommen.
Selbstzahler: Einzelsetting GOP 870 (3.5-facher Satz, Honoravereinbarung) je Sitzung = 153,00 Euro. Für Selbstzahlende entfällt das Antragswesen, da keine Kostenträger eine Begründung für die Behandlung benötigen.
Paartherapie: GOP 870 (4.0-facher Satz, Honoravereinbarung) je Sitzung= 174,86 Euro
Ausfallhonorar für fest vereinbarte Sitzungen: Jeweils 50% des Honorars. Absagen bis zu 48 Stunden vor Sitzung ohne Ausfallhonorar.
Die Sitzungen sind von Anbeginn kostenpflichtig. In der Abwicklung von Rechnungen besteht eine Kooperation mit der Mediserve-Bank. Diese wird das Rechnungswesen übernehmen.
Es gibt Unterschiede bei einzelnen privaten Versicherungen (z. B. Limitierungen für Steigerungssätze, Aufwand bei Anträgen) und bei Beihilfen (z. B. Langzeit-Therapie wird erst nach schriftlichem Bericht an den Gutachter und Prüfung bewilligt). Die Genossenschaften unterscheiden sich individuell in den Prozeduren. Insgesamt sind die Abläufe der Kostenübernahmen von Fall zu Fall zu klären, insgesamt jedoch eher unkompliziert.
Bitte klären Sie die Voraussetzungen der Kostenübernahme mit den Kostenträgern im Vorfeld ab.
Hier wäre z. B. zu erfragen (innerhalb Ihres Vertrages):
- Anzahl der Sitzungen (z. B. feste Jahreskontingente)
- Höhe der Erstattungen (voll/ teilweise)
- Kostenabdeckung für z. B. Sprechstunde / Probatorik / Diagnostik (ist alles abgedeckt?)
- Antragsverfahren, benötigte Unterlagen (Prozedur erfragen, was wird benötigt?)
Hier die offiziellen GOP Auflistung von Leistungen:
https://api.bptk.de/uploads/GOP_Infotabelle_Stand_2020_6ca43d9d82.pdf
Grundsätzlich ist es in der privaten Praxis möglich, Therapie zu erhalten für (hier klicken):
- Private Krankenversicherte
- Selbstzahler:
- Vorteile:
- Psychotherapie / Beratung schnell, ohne Antrag / Umwege
- Diskretion: Kein Kostenträger erhält Informationen über Diagnosen / Verlauf
- Wahl der Dauer / Anzahl Sitzungen
- zur Überbrückung, Orientierung
- erneute kurzfristige Anbindung möglich
- keine Sperrfristen
- Bei Bedarf ortsunabhängig (z.B. Videotherapie/-Beratung)
- Spezifische Leistungen können teilweise steuerlich eingebracht werden (z.B. berufsbedingtes Coaching, o. teils im Rahmen außergewöhnlicher Belastungen § 33 EStG)
- Vorteile:
- Lehrkräfte (Care Projekt):
- Ich bin registrierter Therapeut bei dem Care Projekt Niedersachsen
- Beihilfeberechtigte:
- Mitglieder von Berufsgenossenschaften:
- (berufsbedingt, mit Antragstellung, bitte Informieren sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft)
- Soldat_innen in der Heilfürsorge der Bundeswehr:
- Polizist_innen in der Heilfürsorge der Polizei:
- Bundesbahnbeamte:
- Justizvollzugsbeamte, Beamte der Feuerwehren (bitte Informieren Sie sich)
- Postbankbeamtenkrankenkasse (bitte Informieren Sie sich)
- Kostenerstattungsverfahren (Gesetzlich Krankenversicherte)
- Wichtig ist hier zu beachten, dass Sie…
- Eine Sprechstunde bei einem niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeutin in Anspruch genommen haben und hier ein…
- PTV 11 Formular mit Dringlichkeit und Nichtausreichen einer Akutbehandlung attestiert bekommen, neben einer Verdachtsdiagnose.
- Das ganze muss über die Terminservicestellen der GKV Telefon 116117 stattgefunden haben.
- Anschließend müssen Sie 5-10 Psychotherpeut_innen mit Niederlassung aufgesucht haben, bzw. von denen bestätigt bekommen haben, dass kein Therapiekontingent vorhanden ist. Dies müssen Sie vollständig mit Zeiten der Kontaktaufnahme protokollieren.
- Um ein Systemversagen im Rahmen Ihres Rechts auf Behandlung nachzuweisen, benötigt es einen entsprechenden Antrag an die GKV der möglicherweise nach anschließendem Widerspruch bei erster Ablehnung (zumindest bei einigen Krankenkassen) weiterhin abgelehnt werden kann. Oftmals führt der Antrag aber auch zum Erfolg einer Behandlung.
- Melden Sie sich gerne bei mir für weitere Informationen
- Wichtig ist hier zu beachten, dass Sie…