Ablauf

Sie melden sich mit Ihrem Anliegen (Telefon/E-Mail). Ein Termin zu einem ersten Gespräch wird vereinbart.

Die „Sprechstunde“ dient dazu, ihr Anliegen zu verstehen, die Behandlungsindikation zu prüfen (passt Psychotherapie?), eine „Verdachtsdiagnose“ zu finden, Sie über den Behandlungsrahmen sowie Therapieverfahren aufzuklären und sich kennenzulernen (passt die Chemie?).

Die „Probatorik“ (in der Regel weitere 2 bis 4 Sitzungen) dient dem vertieften „Problemverständnis“, der Diagnostik, einer biografischen Exploration sowie der gemeinsamen Festlegung von Therapiezielen. Weiterhin soll hier geklärt werden, ob sich die Zusammenarbeit zielführend und in der Beziehung vertrauensvoll anfühlt. Dies ist eine bedeutsame Grundlage für die Therapiewirksamkeit.

Während der Probatorik wird ein ärztliches Konsil eingeholt, damit abgeklärt werden kann, dass keine Gründe gegen Psychotherapie sprechen (Kontraindikation) oder ob medizinische Gründe ihre Probleme ausreichend erklären (also das Problem doch ganz woanders liegt). Das Vorgehen ist mit Ihrem Versicherer abzuklären. Hierbei unterstütze ich Sie natürlich.

Anschließend erfolgt (wenn notwendig) eine Antragstellung. Im Anschluss an die Genehmigung beginnt die eigentliche Behandlung.

Therapie. Je nach Problemstellung variiert die Therapiedauer. Es gilt auch bei zugesprochenen Kontingenten: Nur so lange wie notwendig. Hier sind Komplexität der Erkrankung, Zielsetzung der Therapie und Erreichung sowie eine Symptomlinderung ausschlaggebend.

Beispiel:

  • Eine Kurzzeittherapie dauert 12 (KZT 1) bis 24 (KZT 2) Sitzungen.
  • Eine Langzeittherapie kann bis zu 60 Sitzungen, eine Fortführung nochmal 20 Sitzungen bedeuten.
  • Angaben aus der GKV zur Orientierung. Tatsächliche Kontingente variieren nach Kostenträger.

Die Sitzungen finden im Einzelsetting statt. Eine Sitzung dauert jeweils 50 Minuten. In der Regel finden die Sitzungen wöchentlich statt.

Bei Beratung, Coaching oder IGeL sind Sitzungsanzahlen individuell zu vereinbaren.

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