Kosten
einer Psychotherapie

Wer übernimmt die Kosten für Ihre Psychotherapie?
In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Wir arbeiten nach den gesetzlichen Vorgaben der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP), die auf die Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ) verweist. Als approbierte psychologische Psychotherapeut:innen sind wir im Ärzteregister der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) eingetragen.
Neue Abrechnungsempfehlungen ab Juli 2024
Seit dem 01.07.2024 gelten neue Empfehlungen zur Abrechnung, verabschiedet von Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeuten-kammer, privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen. Erstmals seit 1996 wurden die Sätze durch neue Analogziffern angepasst.
Wichtig zu wissen:
- Für private und gesetzliche Versicherte gelten unterschiedliche Antrags- und Abrechnungswege.
- Private Psychotherapiepraxen (ohne Kassensitz) rechnen nach GOP ab.
- Gesetzlich Versicherten steht in der privaten Praxis nur das Kostenerstattungsverfahren zur Verfügung (Weitere Informationen im Reiter).
- Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gern weiter!
Angabe häufiger Ziffern in der Verhaltenstherapie:
- Sprechstunde: GOP 2 x 812a (je 25 min / 67,03 €. In der Regel 2×25 = 50 Min.) je Sitzung = 134,06 €
- Probatorik: GOP 870 + 801a (so genannte Probesitzungen, inkl. psych. Befund, 2-5 Sitzungen) je Sitzung = 100,55 € + 33,52 € = 134,07 €
- Biographische Anamnese: GOP 860/860a + 801a = 123,34 € + 33,52 € = 156,86 €
- Vertiefte Exploration: GOP 807a (einmalig) = 53,62 €
- Psychologisch Diagnostisches Interview, Testbatterien: GOP 855a, jeweils = 75,75 €
- Einleitung / Verlängerung Psychotherapie: GOP 808 = 53,52 €
- Bericht an Gutachter: GOP 85a (wenn notwendig), je Stunde; zzgl. Seiten, Ausdruck = 67,03 €
- Akuttherapie (bis 12 x), Kurzzeittherapie (bis 24 x) GOP 2 x 812a + 801a (s.o.) je Sitzung = 134,06 € + 33,52 € = 167,58 €
- Gruppenkurzzeittherapie: GOP 2 x 812a (s.o.) je Sitzung = 134,06 €
- Langzeittherapie (bis zu 60 x): GOP 870 + 801a (s.o.) je Sitzung = 100,55 € + 33,52 € = 134,07 €
- Eingehendes therapeutisches Gespräch: GOP 804a = 20,11 €
Alle Sätze sind hier mit nicht gesteigerten, regulären Sätzen (1.8/2.3-fach) dargelegt. Nur bei komplexen Behandlungen und erhöhten Anforderungen kann sich der Satz für Sitzungen bis zu einem 3.5-fachen Satz erhöhen, so wie es die GOP vorsieht (unten ist ebenso ein Link zu den Satzungen zu finden). Für eine Einzelsitzung in der Langzeittherapie kann dies dann z. B. 186,52 € bei einem 3.5-fachen Steigerungssatz bedeuten. Es kann in solchen einzelnen Fällen der Steigerung für Sie zu Zuzahlungen kommen.
- Selbstzahler: Einzelsetting GOP 870 (3.5-facher Satz, Honoravereinbarung) je Sitzung = 153,00 €. Für Selbstzahlende entfällt das Antragswesen, da keine Kostenträger eine Begründung für die Behandlung benötigen.
- Paartherapie in Selbstzahlung: GOP 870 (4.0-facher Satz, Honoravereinbarung) je Sitzung= 174,86 €
- Ausfallhonorar: Für fest vereinbarte Sitzungen: Jeweils 50% des Honorars. Absagen bis zu 48 Stunden vor Sitzung ohne Ausfallhonorar.
Kostenpflicht und Rechnungsabwicklung: Alle Sitzungen sind von Beginn an kostenpflichtig. Das Rechnungswesen wird über die Mediserve-Bankabgewickelt, die die Zahlungsabwicklung zuverlässig übernimmt.
Unterschiede bei privaten Versicherungen und Beihilfe. Die Rahmenbedingungen variieren:
- Private Krankenversicherungen: Es können z. B. Anzahl von Sitzungen, Einschränkungen bei Steigerungssätzen oder zusätzliche Formalitäten für Anträge bestehen.
- Beihilfe: Längere Therapien (z. B. Langzeittherapie) werden oft erst nach einem schriftlichen Bericht an den Gutachter und einer anschließenden Prüfung genehmigt.
- Genossenschaften / Kostenträger: Verfahren können individuell abweichen, sind jedoch insgesamt meist unkompliziert.
Bitte klären Sie vorab die Kostenübernahme. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung oder Ihren Kostenträger vor Beginn der Therapie, um die Konditionen zu prüfen. In der Regel ist dies unkompliziert abzuklären.
WichtigeFragen können sein:
- Wie viele Sitzungen sind im Vertrag enthalten? (z. B. feste Jahreskontingente)
- Wie hoch ist die Erstattung? (volle oder teilweise Kostenübernahme)
- Sind alle Leistungen abgedeckt? (Sprechstunde, Probatorik, Diagnostik)
- Wie läuft das Antragsverfahren ab? (Welche Unterlagen werden benötigt?)
Hier die offiziellen GOP Auflistung von Leistungen:
https://api.bptk.de/uploads/GOP_Infotabelle_Stand_2020_6ca43d9d82.pdf
Grundsätzlich ist es in der privaten Praxis möglich, Therapie zu erhalten für (hier klicken):
- Private Krankenversicherte
- Selbstzahler:
- Vorteile:
- Psychotherapie / Beratung schnell, ohne Antrag / Umwege
- Diskretion: Kein Kostenträger erhält Informationen über Diagnosen / Verlauf
- Wahl der Dauer / Anzahl Sitzungen
- zur Überbrückung, Orientierung
- erneute kurzfristige Anbindung möglich
- keine Sperrfristen
- Bei Bedarf ortsunabhängig (z.B. Videotherapie/-Beratung)
- Spezifische Leistungen können teilweise steuerlich eingebracht werden (z.B. berufsbedingtes Coaching, o. teils im Rahmen außergewöhnlicher Belastungen § 33 EStG)
- Vorteile:
- Lehrkräfte (NCare Projekt):
- Wir sind registrierte Therapeut:innen bei dem Care Projekt Niedersachsen
- Beihilfeberechtigte:
- Mitglieder von Berufsgenossenschaften:
- (berufsbedingt, mit Antragstellung, bitte Informieren sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft)
- Soldat_innen in der Heilfürsorge der Bundeswehr:
- Polizist_innen in der Heilfürsorge der Polizei:
- Bundesbahnbeamte:
- Justizvollzugsbeamte, Beamte der Feuerwehren (bitte Informieren Sie sich)
- Postbankbeamtenkrankenkasse (bitte Informieren Sie sich)
- Gesetzlich Krankenversicherte (über das Kostenerstattungsverfahren)
- Wie Sie eine Psychotherapie über Ihre Krankenkasse bekommen können – wenn Sie keinen Therapieplatz finden:
- Vereinbaren Sie über die Telefonnummer 116117 (Terminservicestelle der Krankenkassen) einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Praxis mit Kassenzulassung.
- In der Sprechstunde erhalten Sie ein PTV 11-Formular. Wichtig:
- Es muss eine Verdachtsdiagnose enthalten,
- einen Dringlichkeitscode,
- und die Einschätzung, dass eine Akutbehandlung nicht ausreicht.
- Danach müssen Sie bei 5–10 weiteren Therapeutinnen oder Therapeuten mit Kassenzulassung anfragen, ob Sie einen Therapieplatz frei haben. Notieren Sie für jede Anfrage Datum, Uhrzeit und Rückmeldung.
- Mit diesen Nachweisen können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen (zum Beispiel für eine Behandlung in einer Privatpraxis).
- Auch wenn der Antrag zuerst abgelehnt wird, kann sich ein Widerspruch lohnen. Viele Anträge sind im zweiten Schritt erfolgreich.
- Da die Regelungen je nach Krankenkasse unterschiedlich sein können, empfehlen wir: Fragen Sie vorab telefonisch bei Ihrer Krankenkasse nach dem genauen Ablauf.
- Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe brauchen.
- Wie Sie eine Psychotherapie über Ihre Krankenkasse bekommen können – wenn Sie keinen Therapieplatz finden:
